
Zwangsstörung mit Magnetstimulation behandeln
rTMS bei Zwangsstörung
Worauf die Behandlung zielt:
Die nennt die repetitive Transkranielle Magnetstimulation (rTMS) seit 2022 als Behandlungsoption, wenn Verhaltenstherapie und Medikamente nicht ausreichend geholfen haben. Wir setzen sie ergänzend zu Ihrer bisherigen Behandlung ein.
In besserte sich die Zwangssymptomatik unter echter Stimulation stärker als unter einer Scheinbehandlung. Die Stimulation dauert 20 Minuten. Sie sitzen dabei wach und können danach direkt wieder Ihrem Tag nachgehen.
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Wirkprinzip
Wie die rTMS im Gehirn wirkt
Die Magnetstimulation ist seit über zwei Jahrzehnten Gegenstand kontrollierter Studien, auch bei der Zwangsstörung.
Ablauf
So läuft Ihre Behandlung ab
Nicht-invasiv
Kein Eingriff, keine Narkose
Keine Medikamente
Wirkt lokal statt systemisch
20 Minuten
Stimulationszeit je Sitzung
Ärztlich geführt
Indikation, Schwelle und Verlauf
Ärztliche Leitung
Dr. Tim Schwarz
Dr. Tim Schwarz führt die Behandlung mit medizinischer Sorgfalt und persönlicher Begleitung der Patientinnen und Patienten.

Fachliche Kompetenz
Ausgebildet in:


Erfahrungen gesammelt in der Praxis seines Vaters, Dr. Schwarz in Ulm - seit vielen Jahren auf nicht-invasive Hirnstimulation spezialisiert.
Persönlich für Sie da
- Kein Überweisungsschreiben nötig
- Diskrete, einfühlsame Beratung
- Klare Kommunikation zu Kosten und Optionen - vor Behandlungsbeginn
Kontakt
Mehr Informationen erhalten
Kostenfrei per E-Mail. Wir melden uns unverbindlich bei Ihnen.
Die Eignung wird ärztlich im Einzelfall geprüft. Die Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen; private Krankenversicherungen erstatten sie häufig.
Häufige Fragen
Ihre Fragen zur rTMS bei Zwangsstörung
Was hier offenbleibt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Forschungsstand
Was die Forschung zeigt
Zur rTMS bei Zwangsstörung liegen über dreißig randomisierte Studien vor. Drei Befunde daraus.
Die S3-Leitlinie Zwangsstörungen (2022) formuliert: Die rTMS „kann bei unzureichendem Ansprechen auf Verfahren der ersten Wahl mit dem Ziel einer kurzfristigen Symptomlinderung angewendet werden“ (Empfehlung 8-1).

